Die Gemeinde besteht aus den Kernstadtteilen Salmünster und Bad Soden sowie aus den Stadtteilen Ahl, Alsberg, Eckardroth, Katholisch-Willenroth, Kerbersdorf, Mernes, Romsthal und Wahlert
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
13.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63628
Vorwahlen
06056, 06660 (Mernes)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Soden-Salmünster – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordneten von Bad Soden-Salmünster haben den Bebauungsplan „Leben am Schloss“ geändert. Der Erschließungsweg im Areal wird um etwa 18 Meter verkürzt, und die Dachneigung für Gebäude entlang der Pacificusstraße wurde auf maximal 18 Grad begrenzt, um eine unmaßstäbliche Überhöhung der Satteldächer zu vermeiden. Südlich und östlich des künftigen Bruno-Döring-Platzes sind mehrgeschossige Wohn- und Funktionsgebäude mit einer Tagespflegestation und einem Bistro geplant. Die Grundflächenzahl für diese Gebäude kann durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen bis zu 0,9 überschritten werden.
Zudem wurde die Festsetzung für Grundstückszufahrten und Stellplätze geändert, da die vorherige Regelung als nicht praktikabel erwiesen hat. Eine Pflanzliste für Einzelbäume wurde aus dem Plan gestrichen, da sie nie Gegenstand des Beteiligungsverfahrens war.
Eine Interessengemeinschaft protestiert gegen die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gebieten „Oberer Krebsrain“ und „Hirschbach“ wegen Umweltauswirkungen, Infrastrukturproblemen und negativen Folgen für die ansässigen Bürger. Diese Gebiete sollen aus der Stadtentwicklungsplanung ausgeschlossen werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.